Dem Arbeitgeber stehen heutzutage viele Daten ihrer Mitarbeitenden zu Verfügung, die als Grundlage arbeitsrechtlicher Maßnahmen dienen könnte. Aber dürfen diese Daten auch arbeitsrechtlich verarbeitet werden? In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über den arbeitsrechtlichen Gestaltungsrahmen – Sie erfahren, welche Daten der Arbeitgeber verarbeiten darf, wann der Betriebsrat beteiligt werden muss und welche Daten tabu sind.
Inhalte u.a.
• Welche Bedeutung hat der Datenschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht?
• Was fällt unter den Begriff „Arbeitnehmerüberwachung“?
• Was versteht man unter „Mitarbeiterüberwachung“?
• Welche Daten sind hierfür relevant?
• Leistungs- und Verhaltensdaten als Kündigungsgrund
• Welches sind die Voraussetzungen einer (außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigung?
• Dürfen IT-Daten als Kündigungsgrund herangezogen werden und wenn ja, welche? Wann besteht ein Beweisverwertungsverbot?
• Wie ist die richtige Vorgehensweise?
• Die richtige Vorbereitung einer Kündigung – was ist zu beachten?
• Welche Rolle kommt dem Betriebsrat zu?
• Kurzer Überblick: Was ist zu beachten? Wie ist die aktuelle Regelung bei der Zeiterfassung?
• Welche Mitbestimmungsrechte sind relevant und was heißt das aus Arbeitgebersicht?
Zielgruppe: Alle Arbeitgeber:innen, Geschäftsführer:innen, Personalverantwortliche
Termin: Mittwoch, 18.06.2025
Dauer: 10.00 – 14.00 Uhr (inkl. Pause, Getränke und Snack)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 399,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.