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Mitarbeiterüberwachung aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht

12. November 2025 | 10:00 - 14:00

Dem Arbeitgeber stehen heutzutage viele Daten ihrer Mitarbeitenden zu Verfügung, die als Grundlage arbeitsrechtlicher Maßnahmen dienen könnte. Aber dürfen diese Daten auch arbeitsrechtlich verarbeitet werden? In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über den arbeitsrechtlichen Gestaltungsrahmen – Sie erfahren, welche Daten der Arbeitgeber verarbeiten darf, wann der Betriebsrat beteiligt werden muss und welche Daten tabu sind.

Inhalte u.a.
• Welche Bedeutung hat der Datenschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht?
• Was fällt unter den Begriff „Arbeitnehmerüberwachung“?
• Was versteht man unter „Mitarbeiterüberwachung“?
• Welche Daten sind hierfür relevant?
• Leistungs- und Verhaltensdaten als Kündigungsgrund
• Welches sind die Voraussetzungen einer (außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigung?
• Dürfen IT-Daten als Kündigungsgrund herangezogen werden und wenn ja, welche? Wann besteht ein Beweisverwertungsverbot?
• Wie ist die richtige Vorgehensweise?
• Die richtige Vorbereitung einer Kündigung – was ist zu beachten?
• Welche Rolle kommt dem Betriebsrat zu?
• Kurzer Überblick: Was ist zu beachten? Wie ist die aktuelle Regelung bei der Zeiterfassung?
• Welche Mitbestimmungsrechte sind relevant und was heißt das aus Arbeitgebersicht?

Zielgruppe: Alle Arbeitgeber:innen, Geschäftsführer:innen, Personalverantwortliche
Termin: Mittwoch, 12.11.2025
Dauer: 10.00 – 14.00 Uhr (inkl. Pause, Getränke und Snack)
Ort: IHK-Forum am Rombergpark, Am Rombergpark 38 – 40, 44225 Dortmund
Kosten: 399,00 EUR zzgl. MwSt.*

Was Sie sonst noch zur Buchung und Stornierung von Events der Kanzlei Mareck wissen sollten finden Sie hier!

Details

Datum:
12. November 2025
Zeit:
10:00 - 14:00

Veranstaltungsort

IHK-Forum,
Am Rombergpark 38-40
Dortmund, 44225