Ransomware-Angriff, Phishing-Attacke, Cyberangriff im Unternehmen, nichts funktioniert mehr online? Was kann ein Unternehmen in einer solchen Situation jetzt tun? Wer macht was? Hier hilft ein Notfallkonzept bzw. ein Notfallplan. Der Workshop stellt anhand einer realen Situation nach, was ein Unternehmen im Notfall benötigt und welche Mitarbeiter in diesem Krisenteam welcher Aufgabe erfüllen muss. Damit am Ende des Workshops ein Notfallplan steht und jeder betroffene Mitarbeiter im Schreibtisch eine Notfallkarte ziehen kann.
Dieser Workshop kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden. Sprechen Sie dafür die Kanzlei gern an.
Inhalte u.a.:
• Aufbau eines Notfallkonzepts
• Überblick über die wichtigsten Regelungen
• Wer soll in das Notfallteam?
• Welche Aufgabe muss das jeweilige Teammitglied bewältigen können?
• Worst Case: Was tun, wenn alles schief geht? Wo kann ich mir Hilfe suchen?
• Externer Dienstleister oder doch besser interner Mitarbeiter:in: Wem kann ich die Aufgaben anvertrauen?
Zielgruppe: Arbeitgeber:innen, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Leitungskräfte, Management, Fachverantwortliche
Termin: Donnerstag, 15.05.2025
Dauer: 10.00-12.30 Uhr (inkl. Pause und Getränke)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 249,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.