Ein Mitarbeiter kann gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunftserteilung seiner personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten geltend machen. In einer Güter- und Interessenabwägung ist festzustellen, ob dem Auskunftsanspruch überwiegende berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder eines Dritten, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, entgegenstehen. Dieses gilt auch für den Anspruch des Mitarbeiters auf Erteilung einer Kopie der vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Beschäftigtendaten.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 6/19 von „Arbeitsrecht aktiv (AA)“ oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/auskunftsrechte-des-arbn-wie-weit-reichen-die-einsichts-und-auskunftsrechte-des-arbn-f121220

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