In der betrieblichen Praxis kommt es öfter vor, dass Betriebsratsmitglieder gegenüber ArbN „zu viel aus den Betriebsratsgremien plaudern“. Der Beitrag zeigt auf, wann die Mitglieder des Betriebsrats zu Schweigen haben und welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten dem Betroffenen oder des Gremiums andernfalls drohen.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 6/19 von „Arbeitsrecht aktiv (AA) oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/pflichten-aus-dem-arbeitsvertrag-wenn-betriebsratsmitglieder-zu-viel-plaudern-f121221

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