In der betrieblichen Praxis kommt es öfter vor, dass Betriebsratsmitglieder gegenüber ArbN „zu viel aus den Betriebsratsgremien plaudern“. Der Beitrag zeigt auf, wann die Mitglieder des Betriebsrats zu Schweigen haben und welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten dem Betroffenen oder des Gremiums andernfalls drohen.
Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 6/19 von „Arbeitsrecht aktiv (AA) oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/pflichten-aus-dem-arbeitsvertrag-wenn-betriebsratsmitglieder-zu-viel-plaudern-f121221

Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.