Übersicht über Datenschutzverletzungen und Abmahnungen

 

Was sind sehr häufige Datenschutzverletzungen? Und wie kann man sie abwehren? Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt hat genau hierzu eine kurzweilige, sehr informative Übersicht über zwei Seiten veröffentlicht. Von „irrtümliche Versendung von Briefpost an Nichtberechtigte“ bis „Versendung durch E-Mails an Nichtberechtigte durch fehlerhafte Eingabe der E-Mailadresse“ gibt es nicht nur hilfreiche Tipps, um die schlimmsten Nachteile abmildern zu können, sondern auch konkrete Hinweise, wie solche Datenschutzverletzungen zukünftig vermieden werden können (z.B. Vier-Augen-Prinzip vor Versand).

Die Tabelle beruht auf konkreten Auswertungen von Datenschutzverletzungen, die im Bundesland Sachsen-Anhalt der dortigen Datenschutzaufsicht gemeldet wurden.

Diese Übersicht ist hier abrufbar.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen

Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.