Haben Sie wirklich alle AV-Verträge zusammen?

Schnell schließt man mit anderen Unternehmen Verträge. Dann ist oft nicht ausgeschlossen, dass diese Unternehmen in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten und als „Auftragsverarbeiter“ tätig werden. Zum Beispiel, wenn Sie eine Software zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter*Innen oder eine Buchhaltungs-Software einsetzen, den eigenen Newsletter über einen Anbieter versenden oder die Website über ein Baukasten-System laufen lassen etc.

In diesen Fällen benötigen Sie neben dem Hauptvertrag auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV), oder Data Processing Agreement (DPA) auf Englisch. Größere Unternehmen, die für ihre Kunden als Auftragsverarbeiter tätig werden, bieten in der Regel einen Standard-AVV an. Dieser ist häufig online abrufbar – entweder direkt als PDF oder durch Anfordern im Online-Konto des Dienstleisters.

Doch haben Sie auch wirklich alle AVV‘s zusammen? Und wenn nein, wo können Sie den richtigen AVV finden?

Tipp: Eine Hilfe ist die Liste mit AV-Verträgen unter Blogmojo. In einer aktuellen Übersicht von 200 (!) gängigen Dienstleistern (z.B. 1&1 Ionos, Google Analytics, Hetzner, Lexoffice, Mittwald, zoom etc.) erfahren Sie, wo Sie den entsprechenden AVV finden können und erhalten Hinweise zum Abschluss des AVVs. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Völkerrecht und Verkehrsrecht im Grunde das Gleiche – die sonderbaren Aussagen des Außenministers Johann Wadephul

Am 7. Mai 2026 besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Kollegen Alexander Stubb in Finnland. In ihren Gesprächen ging es um bilaterale Beziehungen, die Unterstützung der Ukraine und weiteres. Zusammen haben sie noch am selben Tag eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben, in welcher der finnische Präsident Herrn Steinmeier zunächst auf Deutsch begrüßte und später ausführte, dass die Beziehung der Länder auf gemeinsamen Vorstellungen, darunter auch dem Bekenntnis zum Völkerrecht, basiere. Eine diplomatische und die deutsche Politik ehrende Aussage.

Cyberangriff auf das Land Berlin

Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.

Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.

Die Schweigepflicht und ihre Grenzen – Wann darf der Rechtsanwalt (nicht) reden?

Der Beitrag beleuchtet die anwaltliche Schweigepflicht im Fokus von § 212 Abs. 1 StGB

Pastiche

EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches" getroffen - ausgelöst durch einen mehr als 20 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der deutschen Band Kraftwerk und der Pelham GmbH. Streitgegenstand: das Sampling von etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall". Der EuGH stellt klar: Ein...