Haben Sie wirklich alle Auftragsverarbeitungsverträge zusammen? 

Schnell schließt man mit anderen Unternehmen Verträge. Dann ist oft nicht ausgeschlossen, dass diese Unternehmen in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten und als „Auftragsverarbeiter“ tätig werden. Zum Beispiel, wenn Sie eine Software zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter*Innen oder eine Buchhaltungs-Software einsetzen, den eigenen Newsletter über einen Anbieter versenden oder die Website über ein Baukasten-System laufen lassen etc.

In diesen Fällen benötigen Sie neben dem Hauptvertrag auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV), oder Data Processing Agreement (DPA) auf Englisch. Größere Unternehmen, die für ihre Kunden als Auftragsverarbeiter tätig werden, bieten in der Regel einen Standard-AVV an. Dieser ist häufig online abrufbar – entweder direkt als PDF oder durch Anfordern im Online-Konto des Dienstleisters.

Doch haben Sie auch wirklich alle AVV‘s zusammen? Und wenn nein, wo können Sie den richtigen AVV finden?

Tipp: Eine Hilfe ist die Liste mit AV-Verträgen von Blogmojo. In einer aktuellen Übersicht von 200 (!) gängigen Dienstleistern (z.B. 1&1 Ionos, Google Analytics, Hetzner, Lexoffice, Mittwald, zoom etc.) erfahren Sie, wo Sie den entsprechenden AVV finden können und erhalten Hinweise zum Abschluss des AVVs. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten

Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.

Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?

Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?

15.000 EUR Bußgeld, weil Datenschutz-E-Mail-Adresse auf der Website des Unternehmens nicht funktionierte

Funktioniert Ihre E-Mail-Adresse, die Sie auf Ihrer Website haben und unter der die Kunden ihre DSGVO-Rechte (z.B. Löschung oder Auskunft) geltend machen können, wirklich? Das sollten Sie schnellstens testen.

Bewerber googeln

Arbeitgeber recherchieren häufiger im Internet nach Informationen über Bewerbende. Doch was sollten Arbeitgeber hierbei beachten? Ein interessanter Fall, der es bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft hat, gibt Aufschluss.

Fahrgast kann keine Herausgabe von Videoaufnahmen verlangen

Habe ich als Fahrgast einen Anspruch darauf, dass die von mir in der S-Bahn aufgenommenen Videoaufnahmen herausgegeben werden? Diese Frage kommt häufiger in der Beratungspraxis vor – insbesondere nach intensiven Wochenenden in Großstädten mit Fußballspielen, Messebesuchen oder Festivals …