Bundesdatenschutzbeauftragter untersagt Facebook-Seite der Bundesregierung

Das ist ja mal eine Nachricht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilte am 22.02.2023 mit, dass er das Bundespresseamt (BPA) angewiesen habe, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen.

Bundespresseamt hat vier Wochen Zeit

Laut Pressemitteilung des BfDI sei ein rechtskonformer Betrieb der Facebook-Seite datenschutzkonform nicht möglich. Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, diese abzuschalten.

Der Betrieb sei datenschutzkonform nicht möglich

Dabei wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut auf das „Kurzgutachten“ der Datenschutzkonferenz (DSK) hin. Der BfDI geht davon aus, dass beim Betrieb einer Facebook-Seite eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit der Meta Platforms Ireland Limited bestehe, die für die Facebook-Seiten von EU-NutzerInnen verantwortlich sei. Dieser Vertrag i.S.d. Art. 26 DSGVO sei vom BPA nicht vorgelegt worden.

Den Bescheid inklusive Begründung ist abrufbar unter: BfDI, Bescheid vom 17.02.2023 (BPA) (PDF)

Gegen diesen Verwaltungsakt kann binnen eines Monats Klage beim VG Köln erhoben werden. Anders als bei Unternehmen können die Datenschützer bei einer Behörde keinen sofortigen Vollzug des Verbots anordnen.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.

Videoüberwachung in Fitness-Studios

Das sagt die Rechtsprechung: Die Videoüberwachung im Bereich einer Umkleide, der Trainingsfläche und der Aufenthaltsbereiche in einem Fitnessstudio ist eine Datenschutzverletzung.

Ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein „personenbezogenes Datum“ nach der DSGVO?

Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen. Ermöglicht diese Nummer, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie daher ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.