Bundesdatenschutzbeauftragter untersagt Facebook-Seite der Bundesregierung
Das ist ja mal eine Nachricht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilte am 22.02.2023 mit, dass er das Bundespresseamt (BPA) angewiesen habe, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen.
Bundespresseamt hat vier Wochen Zeit
Laut Pressemitteilung des BfDI sei ein rechtskonformer Betrieb der Facebook-Seite datenschutzkonform nicht möglich. Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, diese abzuschalten.
Der Betrieb sei datenschutzkonform nicht möglich
Dabei wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut auf das „Kurzgutachten“ der Datenschutzkonferenz (DSK) hin. Der BfDI geht davon aus, dass beim Betrieb einer Facebook-Seite eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit der Meta Platforms Ireland Limited bestehe, die für die Facebook-Seiten von EU-NutzerInnen verantwortlich sei. Dieser Vertrag i.S.d. Art. 26 DSGVO sei vom BPA nicht vorgelegt worden.
Den Bescheid inklusive Begründung ist abrufbar unter: BfDI, Bescheid vom 17.02.2023 (BPA) (PDF)
Gegen diesen Verwaltungsakt kann binnen eines Monats Klage beim VG Köln erhoben werden. Anders als bei Unternehmen können die Datenschützer bei einer Behörde keinen sofortigen Vollzug des Verbots anordnen.
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.