Arbeitszeugnisse müssen wahr und wohlwollend formuliert sein. Diese Anforderung der Rechtsprechung hat zu einer speziellen Zeugnissprache geführt, bei der Wertungen nicht immer auf den ersten Blick klar, sondern verhüllt ausgedrückt werden. Diese Sprache muss man kennen, wenn man aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse erstellen will und wenn man die Zeugnisse anderer Aussteller verstehen will.
In diesem Seminar werden Sie zur Analyse und zur rationellen Erstellung verständlicher und rechtlich einwandfreier Arbeits- und Ausbildungszeugnisse befähigt. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen üben Sie Zeugnisformulierungen.
Inhalte u.a.:
• Unterlagen und Informationsquellen für die Zeugniserstellung
• Der Check: Zeugnisinhalt – Anforderung der Zeugniskomponenten – von der Einleitung über die Aufgabenbeschreibung und Beurteilungen der Leistung, von Vorgesetzten, des Sozialverhaltens bis zur Beendigungs- und Dankes-Bedauerns-Formel und die Zukunftswünsche
• Grundsätzliche Probleme
• Wichtige und neue Urteile
Zielgruppe: Personalleiter:innen, Mitarbeiter:innen aus dem Personalbereich
Termin: Freitag, 13.06.2025
Dauer: 10.00 – 12.30 Uhr (inkl. Pause und Getränke)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 249,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.