Viele Kanzleien haben sich seit dem 25.05.2018 lediglich mit der Frage beschäftigt, ob ein Datenschutzbeauftragter für die Kanzlei benannt werden muss oder nicht. Aber auch dann, wenn keine/keiner benannt werden muss, muss sich jemand um den Datenschutz kümmern. Mit dem Seminar „Datenschutzschulung für Mitarbeiter:Innen" kommen Sie dem Schulungsanspruch von DSGVO und BDSG besonders einfach nach.