Adventskalender *

der Kanzlei Mareck

KI und Datenschutz

in Betrieben und Unternehmen

Die Kanzlei Mareck berät
in allen Fragen rund um:

E

Data Act

Seit dem 12. September 2025 gilt der europäische Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Data Act stellt ein neues europäisches Regulierungsinstrument dar, um den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten zu ermöglichen sowie den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern zu erleichtern. Wir sagen Ihnen, was der Data Act für Unternehmen bedeutet und welche Schritte jetzt vorbereitet werden sollten.

E

Künstliche Intelligenz

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie Einsatz von KI-Richtlinien, KI-Schulungen der Beschäftigten, Compliance-Vorgaben.

Inhouse-Seminare

zum rechtssicheren Umgang mit KI in kleinen und mittelständischen Unternehmen

E

Cybersicherheit

Fallen Sie unter NIS2? Wie schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse? Und was tun, wenn es Sie erwischt hat? Wir arbeiten mit IT-Forensikern zusammen und beraten Sie komplett, wenn Sie als Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen sind.

E

IT-Vertragsrecht & IT-Arbeitsrecht

Sie haben vertragsrechtliche Fragen rund um Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz, auch im Arbeitsverhältnis?

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Entgelttransparenzrichtlinie

Personalabteilungen aufgepasst: Die neuen Anforderungen hinsichtlich der Entgelttransparenzrichtlinie gelten ab Mitte 2026. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, um sich vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitgeber kurz. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Strukturen jetzt aufzubauen.

E

Datenschutz

Wer 2026 den Ausbau oder die Neuentwicklung und Umsetzung neuer (insb. KI-)Projekte plant, kommt um DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit nicht herum.

Kompetenzgebiete

Datenschutzrecht

Cybersicherheit

externer Datenschutz

Meldung Datenpanne

Meldung DSB

KI-Recht & Compliance

KI-Richtlinien

DSGVO-Konformität

Urheberrecht

Medienrecht

Urheberrecht

Social Media Recht

Dozentenrecht

 

 

IT-Arbeitsrecht

IT-Vertragsrecht

Beschäftigten-Datenschutz

Unternehmensaufbau

Hinweisgeber-Schutz

Meldestelle

EU-Recht

Datenschutzrecht

Aktuelles aus unseren
Rechtsgebieten

Urteil GEMA ./. OpenAI

Urteil GEMA ./. OpenAI

Ein Paukenschlag mit Nachwirkung: Die auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I gab den von der GEMA gegen Unternehmen der OpenAI-Gruppe erhobenen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz weitgehend statt.

Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten

Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten

Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.

Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?

Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?

Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?

Kontakt

Rufen Sie an

T +49 231 58 694 707

F +49 231 58 694 772

Schreiben Sie uns

info@kanzlei-mareck.de

Adresse

Am Gemeindehaus 4
44225 Dortmund

Events

Vorträge,
Seminare &
Workshops

Netzwerke

* Mandanten-Adventskalender 2025

Der/die Gewinner:in wird kann sich direkt bei der Kanzlei Mareck melden. Der Versand des Gewinns erfolgt kostenlos innerhalb Deutschlands. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Teilnahmebedingungen

  • Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund, events@kanzlei-mareck.de.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu den genannten Marken oder Herstellern und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  • Die Abbildungen der Gewinne dienen ausschließlich der Veranschaulichung; Marken- und Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Haftungsausschluss / Disclaimer

  • Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu den Inhabern der abgebildeten Marken, Produkten oder Werken.
  • Insbesondere besteht keine Kooperation oder Lizenzvereinbarung mit dem Rechteinhaber der jeweiligen Herstellern.
  • Alle Marken- und Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
  • Die Nennung oder Abbildung dient lediglich der Beschreibung des ausgelobten Gewinns.
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