KI und Datenschutz

in Betrieben und Unternehmen

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KI und Datenschutz

in Betrieben und Unternehmen

Die Kanzlei Mareck berät
in allen Fragen rund um:

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Künstliche Intelligenz

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stellt ab Anfang Februar Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie Einsatz von KI-Richtlinien, KI-Schulungen der Beschäftigten, Compliance-Vorgaben.

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Cybersicherheit

Fallen Sie unter NIS2? Wie schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse? Und was tun, wenn es Sie erwischt hat? Wir arbeiten mit IT-Forensikern zusammen und beraten Sie komplett, wenn Sie als Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen sind.

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IT-Vertragsrecht & IT-Arbeitsrecht

Sie haben vertragsrechtliche Fragen rund um Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz, auch im Arbeitsverhältnis?

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Entgelttransparenzrichtlinie

Personalabteilungen aufgepasst: Zwar gelten die neuen Anforderungen erst ab Mitte 2026. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, um sich vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitgeber kurz. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Strukturen im Jahr 2025 aufzubauen.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wir beraten Sie und sagen Ihnen, ob Sie betroffen sind und was Sie dann schnellstens regeln sollten.

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Datenschutz

Wer 2025 den Ausbau oder die Neuentwicklung und Umsetzung neuer (insb. KI-)Projekte plant, kommt um DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit nicht herum.

Kompetenzgebiete

Datenschutzrecht

Cybersicherheit

externer Datenschutz

Meldung Datenpanne

Meldung DSB

KI-Recht & Compliance

KI-Richtlinien

DSGVO-Konformität

Urheberrecht

Medienrecht

Urheberrecht

Social Media Recht

Dozentenrecht

 

 

IT-Arbeitsrecht

IT-Vertragsrecht

Beschäftigten-Datenschutz

Unternehmensaufbau

Hinweisgeber-Schutz

Meldestelle

EU-Recht

Datenschutzrecht

Aktuelles aus unseren
Rechtsgebieten

Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?

Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?

Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?

Bewerber googeln

Bewerber googeln

Arbeitgeber recherchieren häufiger im Internet nach Informationen über Bewerbende. Doch was sollten Arbeitgeber hierbei beachten? Ein interessanter Fall, der es bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft hat, gibt Aufschluss.

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F +49 231 58 694 772

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