Bedeutet Datenvernichtung in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt – seit Inkrafttreten der DSGVO – mit dem Thema beschäftigen. Sie sollten z. B. ein Konzept für eine datenschutzgerechte Vernichtung erstellen und Verträge mit Datenentsorgern prüfen. Damit können Sie Bußgelder und Ärger vermeiden.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 10/18 von „Auto Steuern Recht (ASR)“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/datenschutz-datenvernichtung-im-autohaus-und-kfz-betrieb-darauf-kommt-es-in-der-praxis-an-f115563

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Neue Pflichten, wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen!

Neue Pflichten, wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen! Setzen Ihre Mitarbeitenden manchmal oder regelmäßig Künstliche Intelligenz (KI) für interne Zwecke ein? Zum Beispiel zur Unterstützung des Kundenservice, zum Schreiben von (Presse-/Markteting-)Texten, beim Onboarding in der Personalabteilung oder zur Optimierung von Geschäftsprozessen? Mithilfe von ChatGPT, Dall-E und Midjourney u.s.w.?

Verschlüsselung von Mails

Falsche Rechnungen – falsches Konto: Wer trägt den Schaden? Das Manipulieren von Rechnungen nimmt zu. Doch kann ein Handwerksbetrieb verlangen, dass seine Rechnung beglichen wird, auch wenn der Kunde bereits auf ein falsches Konto überwiesen hat? Hierzu sind jetzt zwei Entscheidungen veröffentlicht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Wer erbt den Instagram-Account?

Verstirbt ein(e) Instagram-Nutzer:in, wird der Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Zwar kann das Profil dann nicht mehr genutzt werden, aber es bleibt sichtbar…

Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen

Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.