Bedeutet Datenvernichtung in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt – seit Inkrafttreten der DSGVO – mit dem Thema beschäftigen. Sie sollten z. B. ein Konzept für eine datenschutzgerechte Vernichtung erstellen und Verträge mit Datenentsorgern prüfen. Damit können Sie Bußgelder und Ärger vermeiden.
Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 10/18 von „Auto Steuern Recht (ASR)“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/datenschutz-datenvernichtung-im-autohaus-und-kfz-betrieb-darauf-kommt-es-in-der-praxis-an-f115563

Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.