Wahrheit oder Mythos? Vieles, was zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Blogs und Foren herumgeistert, sind Halbwahrheiten. Wir haben die derzeit 6 populärsten DSGVO-Irrtümer aus Unternehmen, Betrieben und Praxen einem Fakten-Check unterworfen.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 11/18 von „Zahnarztpraxis professionell (ZP)“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/zp/archiv/datenschutz-die-6-populaersten-mythen-der-ds-gvo-f116660

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.

Videoüberwachung in Fitness-Studios

Das sagt die Rechtsprechung: Die Videoüberwachung im Bereich einer Umkleide, der Trainingsfläche und der Aufenthaltsbereiche in einem Fitnessstudio ist eine Datenschutzverletzung.

Ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein „personenbezogenes Datum“ nach der DSGVO?

Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen. Ermöglicht diese Nummer, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie daher ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.

Livestream-Unterricht in der Schule

Für Livestream-Unterricht während der Corona-Pandemie wurden Lehrer und Lehrerinnen im Land Hessen, im Gegensatz zu den Schülern, aufgrund einer nationalen Vorschrift, nicht nach ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefragt. Hiergegen ging der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium vor dem Verwaltungsgericht vor.