Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Reaktionen der letzten Monate haben gezeigt, dass das Interesse – und die Verunsicherung – groß ist. In allen Bereichen wird die Datenverarbeitung unter bestimmte Voraussetzungen gestellt. Es müssen neue Vorgaben berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Sonderausgabe der Anwalt und Kanzlei (AK) oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/ak/datensicherheit/datenschutz-in-der-rechtsanwaltskanzlei-d68608

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