Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Reaktionen der letzten Monate haben gezeigt, dass das Interesse – und die Verunsicherung – groß ist. In allen Bereichen wird die Datenverarbeitung unter bestimmte Voraussetzungen gestellt. Es müssen neue Vorgaben berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick.
Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Sonderausgabe der Anwalt und Kanzlei (AK) oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/ak/datensicherheit/datenschutz-in-der-rechtsanwaltskanzlei-d68608
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.