Nur wenige Arbeitgeber regeln gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, inwieweit Arbeitnehmer das Internet im Büro dienstlich und/oder privat nutzen dürfen. Gibt es keine Regel, haben Sie als Arbeitgeber aber noch immer das Direktions- und Weisungsrecht für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung. Was Sie wie regeln sollten, erläutert Ihnen anschaulich und leicht der Beitrag. Weil es unterschiedliche Rechtsfolgen beim Datenschutz gibt, ist die dienstliche Nutzung sorgfältig von der privaten Nutzung zu unterscheiden. Doch wann liegt eine betriebliche und wann eine rein private Nutzung vor?
Lesen Sie den ganzen Artikel gern kostenlos in der digitalen Ausgabe von „Chef easy (CE)“ unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/ce/weisungsgebundenheit/datenschutz-private-nutzung-von-internet-intranet-e-mail-am-besten-gleich-mit-dem-arbeitsvertrag-regeln-f121181
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.