Telearbeit bzw. Homeoffice funktioniert, das hat bereits die Vergangenheit gezeigt. Doch was muss der Arbeitgeber beachten, wenn er für die Zukunft den Homeoffice-Bereich seiner Arbeitnehmer datenschutzkonform einrichten will? Nachfolgend einige Tipps zu den Bereichen rund um Datenspeicherung, Privatnutzung und Sicherheitsniveau.
Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 6/19 von „Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)“ oder kostenpflichtig unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/dsgvo-tipps-zu-speziellen-bereichen-der-telearbeit-f120913

Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.