Telearbeit bzw. Homeoffice funktioniert, das hat bereits die Vergangenheit gezeigt. Doch was muss der Arbeitgeber beachten, wenn er für die Zukunft den Homeoffice-Bereich seiner Arbeitnehmer datenschutzkonform einrichten will? Nachfolgend einige Tipps zu den Bereichen rund um Datenspeicherung, Privatnutzung und Sicherheitsniveau.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 6/19 von „Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)“ oder kostenpflichtig unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/dsgvo-tipps-zu-speziellen-bereichen-der-telearbeit-f120913

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