Passwörter: Ziffern 1 bis 8 – Jeder Hacker lacht

Schon mal über Ihre Passwörter nachgedacht?

Zum beliebtesten Passwort im Jahr 2020 gehörte laut einer Studie des Passwort-Managers Nordpass „123456“. Sollten Sie auch zu denjenigen gehören, die es aktuell im Einsatz haben, sollten Sie es jetzt gleich ändern. Denn es dauert nur weniger als eine Sekunde, um es zu knacken.

Mein Tipp: Schauen Sie doch mal unter https://nordpass.com/most-common-passwords-list/ nach, ob sich unter den dort 200 veröffentlichten beliebten Passwörtern auch Ihres befindet.

Die beliebtesten Passwörter aus dem Jahr 2020

Auch das Hasso-Plattner-Institut (HPI) veröffentlicht jedes Jahr eine eigene Liste. Grundlage für dieses Ranking sind geleakte E-Mail-Adressen mit .de-Domäne. In 2020 bestand die Datengrundlage aus 3,1 Millionen Zugangsdaten aus dem https://sec.hpi.de/ilc/search?lang=de.

Hier die Top-Ten aus dem Jahr 2020:

  • 123456

  • 123456789

  • Passwort

  • Hallo123

  • 12345678

  • ichliebedich

  • 1234567

  • 1234567890

  • Lol123

  • 12345

Drei Tipps für das Jahr 2021

1.       Versuchen Sie es mal mit Akronyme

Denken Sie sich einen einfachen Satz aus und verwenden die Anfangsbuchstaben der einzelnen Worte für Ihr Passwort. Diese ergänzen Sie dann um Zahlen und Sonderzeichen. Sie brauchen sich das schwierige Passwort nicht zu merken, es genügt der Satz. Beispiel: Aus „Hoffentlich wird 2021 ein geiles, besseres Jahr!“ wird dann das Passwort „Hw2021eg,bJ!“.

2.       Passwortmanager ausprobieren

Oder Sie wechseln gleich zu einem Passwortmanager, wie z.B. Keepass. Hier merken Sie sich nur ein Passwort und haben dann alle anderen Passwörter zur Hand.

3.       Weitere Anregungen mit dem Passwort-Check

Im Passwort-Check des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik finden Sie weitere Tipps und Anregungen (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html)

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.