Bundesdatenschutzbeauftragter untersagt Facebook-Seite der Bundesregierung

Das ist ja mal eine Nachricht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilte am 22.02.2023 mit, dass er das Bundespresseamt (BPA) angewiesen habe, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen.

Bundespresseamt hat vier Wochen Zeit

Laut Pressemitteilung des BfDI sei ein rechtskonformer Betrieb der Facebook-Seite datenschutzkonform nicht möglich. Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, diese abzuschalten.

Der Betrieb sei datenschutzkonform nicht möglich

Dabei wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut auf das „Kurzgutachten“ der Datenschutzkonferenz (DSK) hin. Der BfDI geht davon aus, dass beim Betrieb einer Facebook-Seite eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit der Meta Platforms Ireland Limited bestehe, die für die Facebook-Seiten von EU-NutzerInnen verantwortlich sei. Dieser Vertrag i.S.d. Art. 26 DSGVO sei vom BPA nicht vorgelegt worden.

Den Bescheid inklusive Begründung ist abrufbar unter: BfDI, Bescheid vom 17.02.2023 (BPA) (PDF)

Gegen diesen Verwaltungsakt kann binnen eines Monats Klage beim VG Köln erhoben werden. Anders als bei Unternehmen können die Datenschützer bei einer Behörde keinen sofortigen Vollzug des Verbots anordnen.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.