Bundesdatenschutzbeauftragter untersagt Facebook-Seite der Bundesregierung

Das ist ja mal eine Nachricht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilte am 22.02.2023 mit, dass er das Bundespresseamt (BPA) angewiesen habe, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen.

Bundespresseamt hat vier Wochen Zeit

Laut Pressemitteilung des BfDI sei ein rechtskonformer Betrieb der Facebook-Seite datenschutzkonform nicht möglich. Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, diese abzuschalten.

Der Betrieb sei datenschutzkonform nicht möglich

Dabei wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut auf das „Kurzgutachten“ der Datenschutzkonferenz (DSK) hin. Der BfDI geht davon aus, dass beim Betrieb einer Facebook-Seite eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit der Meta Platforms Ireland Limited bestehe, die für die Facebook-Seiten von EU-NutzerInnen verantwortlich sei. Dieser Vertrag i.S.d. Art. 26 DSGVO sei vom BPA nicht vorgelegt worden.

Den Bescheid inklusive Begründung ist abrufbar unter: BfDI, Bescheid vom 17.02.2023 (BPA) (PDF)

Gegen diesen Verwaltungsakt kann binnen eines Monats Klage beim VG Köln erhoben werden. Anders als bei Unternehmen können die Datenschützer bei einer Behörde keinen sofortigen Vollzug des Verbots anordnen.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Pastiche

EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches" getroffen - ausgelöst durch einen mehr als 20 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der deutschen Band Kraftwerk und der Pelham GmbH. Streitgegenstand: das Sampling von etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall". Der EuGH stellt klar: Ein...

Auskunftsanspruch

Auskunftsanspruch:Was muss der ArbG bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis liefern?Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der ArbG verlangen, dass der ArbN näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein Auskunftsersuchen bezieht. Je größer die Menge an Daten und je unkonkreter das Auskunftsverlangen ist, desto weniger ist dem ArbG eine allumfassenden Auskunft zuzumuten. Auch muss sich der ArbN dann mit allgemeinen Angaben (z. B. Daten in Tabellenform) oder mit leicht zugänglichen...

Aufbewahrungsfristen 2026

Aufbewahrungsfristen 2026: Die Tabelle mit über 200 DokumentenartenWelche Unterlagen dürfen im Jahr 2026 datenschutzkonform vernichtet? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die nachfolgende Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2026. Zum Umgang mit der Tabelle: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist. Das bedeutet, dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen...

NiS-2 Umsetzungsgesetz tritt in Kraft:

Was Unternehmen ab dem 06.12.2025 beachten müssen! Am 6. Dezember 2025 tritt das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Unternehmen sind nun gefordert, ihre internen Prozesse zeitnah an die neuen Vorgaben anzupassen.

Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten

Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.