Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, die Arbeitgeber haben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen kurz.

Die Kanzlei Mareck berät Sie unter anderem hierzu:
• Welche Rechte haben Stellenbewerber in Zukunft? Welche Informationen müssen vom Unternehmen im Bewerbungsprozess mitgeteilt werden und welche Fragen darf ein Unternehmen im Bewerbungsprozess nicht stellen?
• Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf ihr individuelles Einkommen und das von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten?
• Welche Anforderungen gelten in Zukunft für die Entgeltsysteme im Unternehmen? Welche Kriterien müssen und welche Kriterien können bei dem Entgeltsystem berücksichtigt werden? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat in diesem Zusammenhang?
• Welche allgemeinen Berichtspflichten haben Unternehmen?
• Welche Schwellenwerte gelten für welche Unternehmen? Welche Regelungen finden Anwendung?
• Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung?
• Welche Schritte sollte ein Arbeitgeber ergreifen, bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Warum hilft es nicht, zu warten?

Informieren Sie sich rechtzeitig, z.B. auf unserem Seminar „Wie sich Unternehmen auf die Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten: Tipps, Hinweise, Fahrplan“ am 03. April 2025, am 08. Juli 2025 oder am 04. November 2025.

Oder Sie lassen sich direkt persönlich beraten:

Pastiche

EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches" getroffen - ausgelöst durch einen mehr als 20 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der deutschen Band Kraftwerk und der Pelham GmbH. Streitgegenstand: das Sampling von etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall". Der EuGH stellt klar: Ein...

Auskunftsanspruch

Auskunftsanspruch:Was muss der ArbG bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis liefern?Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der ArbG verlangen, dass der ArbN näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein Auskunftsersuchen bezieht. Je größer die Menge an Daten und je unkonkreter das Auskunftsverlangen ist, desto weniger ist dem ArbG eine allumfassenden Auskunft zuzumuten. Auch muss sich der ArbN dann mit allgemeinen Angaben (z. B. Daten in Tabellenform) oder mit leicht zugänglichen...

Aufbewahrungsfristen 2026

Aufbewahrungsfristen 2026: Die Tabelle mit über 200 DokumentenartenWelche Unterlagen dürfen im Jahr 2026 datenschutzkonform vernichtet? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die nachfolgende Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2026. Zum Umgang mit der Tabelle: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist. Das bedeutet, dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen...

Fristlose Kündigung wegen Online-AUB ohne einen vorherigen Arztkontakt

Veröffentlichung von RAin Heike Mareck in „PP Praxisführung professionell 02/2026“ des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH

NiS-2 Umsetzungsgesetz tritt in Kraft:

Was Unternehmen ab dem 06.12.2025 beachten müssen! Am 6. Dezember 2025 tritt das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Unternehmen sind nun gefordert, ihre internen Prozesse zeitnah an die neuen Vorgaben anzupassen.