Aktuelles zum Datenschutz
Die Rechtsanwältin und Kanzleigründerin Heike Mareck ist eine ausgewiesene Expertin im Datenschutzrecht und veröffentlicht hier regelmäßig Aktuelles rund um den Datenschutz – die digitalen Medien gewinnen zunehmend an Einfluss und greifen tief in alle möglichen Lebensbereiche, so dass ihre Blog-Artikel für Betriebe, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen gleichermaßen relevant sind. Heike Mareck ist als Referentin, Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.
Der Tod und der Datenschutz
Diese Frage stellen sich häufig Arbeitgeber, wenn z.B. der Arbeitnehmer unerwartet verstirbt und Dritte um Auskunft über den Verstorbenen bitten.
Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen
Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.
Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht
Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.
Eine Bahnfahrt, die ist lustig …
Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.
Entgelttransparenzrichtlinie
Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.
Kein Verantwortlicher ermittelbar
Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.
Haben Sie wirklich alle AV-Verträge zusammen?
Schnell schließt man mit anderen Unternehmen Verträge. Dann ist oft nicht ausgeschlossen, dass diese Unternehmen in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten und als „Auftragsverarbeiter“ tätig werden.
Aufbewahrungsfristen 2024
Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten
Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.
Persönlichkeitsrechte
Wenn der Nachbar im Garten eine Wild-Kamera installiert …








