
Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft
Es hat lange dauert, nun ist es amtlich: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
Es hat lange dauert, nun ist es amtlich: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
Für Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt ab dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG). Doch für wen gilt das Gesetz zusätzlich? Und wie gehen alle jetzt am Besten vor?
Nachdem bekannt wurde, dass Deutschland täglich eine hohe Strafe wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zahlen muss, wurde am 9. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss eine Einigung gefunden. Diese hat am 12. Mai 2023 den Bundestag und am 13. Mai 2023 den Bundesrat passiert. Die wesentlichen Änderungen lauten:
Am 12. Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet. Das Gesetz tritt ab dem 2. Juli 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*Innen zur Implementierung von internen Meldestellen. Ab dem 17. Dezember 2023 trifft es dann auch die Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*Innen.
Für Livestream-Unterricht während der Corona-Pandemie wurden Lehrer und Lehrerinnen im Land Hessen, im Gegensatz zu den Schülern, aufgrund einer nationalen Vorschrift, nicht nach ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefragt. Hiergegen ging der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium vor dem Verwaltungsgericht vor.