Stellen Sie sich folgende Situation vor: Oberärztin Dr. O. arbeitet in Teilzeit mit knapp über 25 Wochenstunden und wird dabei im Rahmen der im Voraus erstellten Schichtpläne in Wechselschicht eingesetzt. Auf Anordnung ihres Arbeitgebers überschreitet Dr. O. mehrmals die für sie vorgesehene tägliche Arbeitszeit. Wie werden diese darüberhinausgehenden Stunden abgeglichen: Als Freizeit oder Überstunden?

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 5/18 von „Oberarzt heute“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://oberarzt-heute.de/bei-ungeplanten-ueberstunden-von-teilzeitbeschaeftigten-gilt-zuschlaege-statt-freizeit

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