Es ist schon attraktiv, mit seinen eigenen modernen Tablets, Notebooks, Smartphones am Kanzleiarbeitsplatz tätig zu werden, insbesondere, wenn der Arbeitgeber nicht ganz so neue und leistungsstarke Arbeitsmittel einsetzt. Gerade bei jüngeren Beschäftigten, die im Privatleben High-End-Geräte gewohnt sind, ist dieser Trend längst angekommen.

Was sich zunächst gut anhört, birgt aber jede Menge datenschutzrechtliche Probleme. Doch es gibt auch eine Lösung beim Einsatz zum Themenbereich „Bring Your Own Devices“ – kurz BYOD.

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https://www.iww.de/ak/personal/datenschutz-eigene-arbeitsmittel-in-der-anwaltskanzlei-f122669