Falschzitate in sozialen Medien
Facebook muss 10.000 EUR an Politikerin Künast zahlen
Am Landgericht (LG) Frankfurt am Main sorgt ein Urteil (08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21) für Aufruhr. Hintergrund ist ein Falschzitat der Grünen-Politikerin Renate Künast, welches viral ging und sich zu einem Meme entwickelte.
Facebook machte mal wieder … nichts
Auf Facebook erschienen mehrere Postings in welchem Künast das Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ zugeordnet wurde, was sie aber nie gesagt hatte. Die Grünen-Politikerin hatte zunächst den Original-Post gerügt und die Löschung des Beitrags und abgewandelten Versionen von Meta, dem Betreiber von Facebook, verlangt. Der Konzern kam dieser Aufforderung nicht nach, worauf die Politikerin vor das LG Frankfurt zog.
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Das Gericht gab der Politikerin Recht und stellte fest, dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund des Falschzitates vorlag und daher die Löschung der Posts verlangt werden kann. Zwar würden Netzwerk-Betreiber grundsätzlich nicht die Pflicht treffen, selbstständig alle Posts beim Hochladen zu überprüfen. Jedoch sei hier bereits der Original-Post gerügt worden, weshalb Facebook die Pflicht treffe, inhaltsgleiche Posts selbstständig zu löschen. Diesbezüglich könne Facebook ebenfalls keine technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit darlegen.
Das LG Frankfurt kam daher zum Ergebnis, dass jeder, der zur Unterlassung einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, auch selbstständig erkennen kann, ob durch Abwandlungen der untersagten Handlung erneute Verstoße vorliegen. Ein verändertes Layout, minimale Abwandlungen bei der Anzahl oder Formatierung von Pixeln, Rechtschreibfehler beim Zitat und eine veränderte URL würden nichts daran ändern, dass es sich ebenfalls um Falschzitate handele.
Meta trifft Mitverantwortung
Künast stünde zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR zu. Dies begründete die Kammer damit, dass Meta aufgrund der Veröffentlichung persönlichkeitsverletzende Posts eine Mitverantwortung treffe. Das LG Frankfurt hierzu:
„Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.“
Fazit
Das Urteil bedeutet konkret, dass Facebook-Nutzer in Zukunft nicht mehr selbstständig jeden Repost eines (verletzenden) Beitrags melden müssen, sondern Facebook die Pflicht trifft, mögliche Reposts und Varianten zu identifizieren und zu löschen.
Von Justus Mareck, Studentische Hilfskraft Kanzlei Mareck
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.