Das sollten Sie vereinbaren …
Homeoffice kann für den ArbG und ArbN eine Win-win-Situation sein – wenn alle Voraussetzungen stimmen. Das bedeutet, dass sich beide Seiten im Vorfeld bereits einige Gedanken machen sollten – zum Beispiel zur Arbeitszeit, zu den eingesetzten Arbeitsmitteln, aber auch zur Frage, wer haftet, wenn der ArbN sich auf den Arbeits-PC Schadsoftware herunterlädt.
Lesen Sie den ganzen Artikel mit Checklisten und Musterformulierungen kostenfrei und digital in „Chef easy“ (CE) unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/ce/homeoffice/telearbeit-homeoffice-arbeitszeit-arbeitsmittel-und-haftung-das-sollten-sie-vereinbaren–f124712
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.