Urteil GEMA ./. OpenAI

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Ein Paukenschlag mit Nachwirkung: Die auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I gab den von der GEMA gegen Unternehmen der OpenAI-Gruppe erhobenen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz weitgehend statt.

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Arbeitgeber recherchieren häufiger im Internet nach Informationen über Bewerbende. Doch was sollten Arbeitgeber hierbei beachten? Ein interessanter Fall, der es bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft hat, gibt Aufschluss.