Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.

Hinterm Horizont

Hinterm Horizont

Nachvergütung nach § 32a UrhG: OLG Hamburg korrigiert die Millionenrechnung im Fall „Hinterm Horizont“ Das sogenannte Fairnessprinzip des Urheberrechts sorgt regelmäßig für Aufsehen – besonders dann, wenn es um große kommerzielle Erfolge geht. Ein...
Urteil GEMA ./. OpenAI

Urteil GEMA ./. OpenAI

Ein Paukenschlag mit Nachwirkung: Die auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I gab den von der GEMA gegen Unternehmen der OpenAI-Gruppe erhobenen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz weitgehend statt.