Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht
Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.