Stellen Sie sich folgende Situation vor: Oberärztin Dr. O. arbeitet in Teilzeit mit knapp über 25 Wochenstunden und wird dabei im Rahmen der im Voraus erstellten Schichtpläne in Wechselschicht eingesetzt. Auf Anordnung ihres Arbeitgebers überschreitet Dr. O. mehrmals die für sie vorgesehene tägliche Arbeitszeit. Wie werden diese darüberhinausgehenden Stunden abgeglichen: Als Freizeit oder Überstunden?

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 5/18 von „Oberarzt heute“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://oberarzt-heute.de/bei-ungeplanten-ueberstunden-von-teilzeitbeschaeftigten-gilt-zuschlaege-statt-freizeit

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

20 Entscheidungen zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.

Kündigung eines mutmaßlichen Hammerskin-Mitglieds

Zwar könne das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis habe. Aber …

Rechtliche Irrtümer und Mythen zum Karneval

In „AA Arbeitsrecht aktiv“, Ausgabe 02/2023, S. 29 ff, befasse ich mich mit 11 arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen zum Karneval, die bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern „in der schönsten Jahreszeit“ immer mal wieder ein Thema sind.

Rechtfertigt der Austritt aus der katholischen Kirche eine Kündigung?

Darf ein Krankenhaus eine Arbeitnehmerin als ungeeignet ansehen, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Und auch, wenn das Krankenhaus eigentlich gar nicht verlangt, in der katholischen Kirche zu sein? Diese Fragen beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof.