Es ist schon attraktiv, mit seinen eigenen modernen Tablets, Notebooks, Smartphones am Kanzleiarbeitsplatz tätig zu werden, insbesondere, wenn der Arbeitgeber nicht ganz so neue und leistungsstarke Arbeitsmittel einsetzt. Gerade bei jüngeren Beschäftigten, die im Privatleben High-End-Geräte gewohnt sind, ist dieser Trend längst angekommen.
Was sich zunächst gut anhört, birgt aber jede Menge datenschutzrechtliche Probleme. Doch es gibt auch eine Lösung beim Einsatz zum Themenbereich „Bring Your Own Devices“ – kurz BYOD.
Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 8/19 von „Anwalt und Kanzlei (AK)“ oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link:
https://www.iww.de/ak/personal/datenschutz-eigene-arbeitsmittel-in-der-anwaltskanzlei-f122669
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.