Bei einer Kontrolle der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist stets das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und 2 GG und den Grundrechten des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
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Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.