Nur wenige Arbeitgeber regeln gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, inwieweit Arbeitnehmer das Internet im Büro dienstlich und/oder privat nutzen dürfen. Gibt es keine Regel, haben Sie als Arbeitgeber aber noch immer das Direktions- und Weisungsrecht für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung. Was Sie wie regeln sollten, erläutert Ihnen anschaulich und leicht der Beitrag. Weil es unterschiedliche Rechtsfolgen beim Datenschutz gibt, ist die dienstliche Nutzung sorgfältig von der privaten Nutzung zu unterscheiden. Doch wann liegt eine betriebliche und wann eine rein private Nutzung vor?

Lesen Sie den ganzen Artikel gern kostenlos in der digitalen Ausgabe von „Chef easy (CE)“ unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/ce/weisungsgebundenheit/datenschutz-private-nutzung-von-internet-intranet-e-mail-am-besten-gleich-mit-dem-arbeitsvertrag-regeln-f121181

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