Hinweisgeber-Sprechstunde
Sie sind ein Unternehmen, ein Verein, ein Verband oder eine Kommune und nicht sicher, ob und wenn ja, wie Sie eine Meldestelle einrichten müssen? Gern hilft Ihnen hier die Kanzlei Mareck in einer kostenlosen Hinweisgeber-Sprechstunde weiter.
Wie erhalten Sie einen Termin für die Hinweisgeber-Sprechstunde
Schicken Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-mareck.de und vereinbaren Sie eine kostenlose Hinweisgeber-Sprechstunde – telefonisch oder per Videokonferenz.
Typische Fälle
- Sie möchten die interne Meldestelle an Vertrauensanwälte auslagern.
- Ihre interne Meldestelle benötigt Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung.
- Sie benötigen eine Richtlinie zum Thema Hinweisgeberschutz.
- Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter benötigt Unterstützung bei der Dokumentation des Hinweisgeberschutzes (Eintrag in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, DSFA etc.).
- Ihr Betriebs-/Personalrat hat noch Fragen zum Ablauf Ihres Hinweisgeberschutzes.
- Ihre Personalabteilung benötigt Unterstützung bei dem Erstellen einer datenschutzrechtlichen Erstinformation für Ihre Mitarbeiter*innen.
Leistungen
- Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes
- Bereitstellung eines fertigen Hinweisgebersystems (Meldestelle und -kanäle)
- Bereitstellung eines elektronischen Hinweisgeberportals
- Entwicklung von Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen und Informationen für Mitarbeiter*innen zum Thema Hinweisgeberschutz
- Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle durch Vertrauensanwälte (Dokumentation der eingehenden Meldungen, Dialog mit den Hinweisgebern, weitergehende Fallbearbeitung, Überwachung und Einhaltung der Fristen etc.)
- Beratung im Hinblick auf die Abstellung etwaiger Verstöße
- Schulung von Mitarbeitern
Was leisten wir in der Hinweisgeber-Sprechstunde nicht?
Aus Gründen der Komplexität können wir im Rahmen der kostenlosen Hinweisgeber-Sprechstunde beispielsweise keine Vertretung in Streitfällen übernehmen oder Vertragstexte ausarbeiten. Sollte sich herausstellen, dass dieses notwendig wird, unterstützen wir Sie hier ebenfalls gern.
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.