Ein Mitarbeiter kann gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunftserteilung seiner personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten geltend machen. In einer Güter- und Interessenabwägung ist festzustellen, ob dem Auskunftsanspruch überwiegende berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder eines Dritten, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, entgegenstehen. Dieses gilt auch für den Anspruch des Mitarbeiters auf Erteilung einer Kopie der vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Beschäftigtendaten.
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Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.