Bewerbungen und Maßnahmen gegenüber Muslimas, die während des Dienstes auf dem Tragen eines Kopftuches als Symbol des islamischen Glaubens beharren, haben in der letzten Zeit neben den nationalen Arbeits- und Verwaltungsgerichten auch den EuGH und den EGMR beschäftigt. Die im Beitrag besprochenen Entscheidungen befassen sich zu einem großen Teil mit dem Zugang zu öffentlichen Arbeitgebern und deren monopolisierter Ausbildung. Dies betrifft Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst, Lehramtsbewerberinnen, Lehrkräfte in öffentlichen Schulen, aber auch Krankenpflegekräfte in öffentlichen oder kirchlich betriebenen Krankenhäusern. Erstaunlicherweise stellt sich das Problem „Kopftuch“ in Betrieben rein privater Arbeitgeber deutlich seltener.
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Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.