Bewerbungen und Maßnahmen gegenüber Muslimas, die während des Dienstes auf dem Tragen eines Kopftuches als Symbol des islamischen Glaubens beharren, haben in der letzten Zeit neben den nationalen Arbeits- und Verwaltungsgerichten auch den EuGH und den EGMR beschäftigt. Die im Beitrag besprochenen Entscheidungen befassen sich zu einem großen Teil mit dem Zugang zu öffentlichen Arbeitgebern und deren monopolisierter Ausbildung. Dies betrifft Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst, Lehramtsbewerberinnen, Lehrkräfte in öffentlichen Schulen, aber auch Krankenpflegekräfte in öffentlichen oder kirchlich betriebenen Krankenhäusern. Erstaunlicherweise stellt sich das Problem „Kopftuch“ in Betrieben rein privater Arbeitgeber deutlich seltener.

Lesen Sie den ganzen Artikel gern in der Ausgabe 11/17 von „juris (JM)“ oder kostenfrei unter dem folgenden Link: https://www.juris.de/

Veranstaltungen mit Heike Mareck

20 Entscheidungen zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.

Kündigung eines mutmaßlichen Hammerskin-Mitglieds

Zwar könne das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis habe. Aber …

Rechtliche Irrtümer und Mythen zum Karneval

In „AA Arbeitsrecht aktiv“, Ausgabe 02/2023, S. 29 ff, befasse ich mich mit 11 arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen zum Karneval, die bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern „in der schönsten Jahreszeit“ immer mal wieder ein Thema sind.

Rechtfertigt der Austritt aus der katholischen Kirche eine Kündigung?

Darf ein Krankenhaus eine Arbeitnehmerin als ungeeignet ansehen, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Und auch, wenn das Krankenhaus eigentlich gar nicht verlangt, in der katholischen Kirche zu sein? Diese Fragen beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof.

Schnittstelle Datenschutzrecht & Arbeitsrecht: Antworten auf wichtige Fragen

Welche Ansprüche gibt es, wenn der Arbeitgeber die Auskunft nach Art. 15 DS-GVO nicht, verspätet oder unvollständig erteilt? Kann der Arbeitnehmer in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich „auf seinen Anspruch aus Art. 15“ verzichten? Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie im Beitrag. Lesen Sie den ganzen Artikel in der Ausgabe 11/20 von „Arbeitsrecht aktiv (AA)“ oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link:...