Bewerbungen und Maßnahmen gegenüber Muslimas, die während des Dienstes auf dem Tragen eines Kopftuches als Symbol des islamischen Glaubens beharren, haben in der letzten Zeit neben den nationalen Arbeits- und Verwaltungsgerichten auch den EuGH und den EGMR beschäftigt. Die im Beitrag besprochenen Entscheidungen befassen sich zu einem großen Teil mit dem Zugang zu öffentlichen Arbeitgebern und deren monopolisierter Ausbildung. Dies betrifft Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst, Lehramtsbewerberinnen, Lehrkräfte in öffentlichen Schulen, aber auch Krankenpflegekräfte in öffentlichen oder kirchlich betriebenen Krankenhäusern. Erstaunlicherweise stellt sich das Problem „Kopftuch“ in Betrieben rein privater Arbeitgeber deutlich seltener.

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