Musterschreiben: Datenschutz im Bewerbungsverfahren – Aufbewahrung von Unterlagen
Auch im Bewerbungsverfahren muss der Zahnarzt als Arbeitgeber die Regelungen der DS-GVO und des BDSG beachten. Gerade mit dem längeren Aufbewahren von Bewerbungsunterlagen muss der Bewerber einverstanden sein. Hier das Muster für eine schriftliche Einverständniserklärung.
Sie können sich die Arbeitshilfe aus dem Informationsdienst „Zahnarzt professionell“ (ZP) gern kostenpflichtig unter dem folgenden Link herunterladen:
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.