Musterschreiben: Datenschutz im Bewerbungsverfahren – Aufbewahrung von Unterlagen

Auch im Bewerbungsverfahren muss der Zahnarzt als Arbeitgeber die Regelungen der DS-GVO und des BDSG beachten. Gerade mit dem längeren Aufbewahren von Bewerbungsunterlagen muss der Bewerber einverstanden sein. Hier das Muster für eine schriftliche Einverständniserklärung.

Sie können sich die Arbeitshilfe aus dem Informationsdienst „Zahnarzt professionell“ (ZP) gern kostenpflichtig unter dem folgenden Link herunterladen:

https://www.iww.de/zp/ihr-gutes-recht/musterschreiben-datenschutz-im-bewerbungsverfahren–aufbewahrung-von-unterlagen-d76904